Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls – Kürzung der Versicherungsleistung

Passiert ein Verkehrsunfall, so übernehmen zumeist die Versicherer den gesamten Schadensbetrag, der dadurch entsteht. Gem. § 81 Abs. 2 VVG ist ein Versicherer jedoch berechtigt, bei einem grob fahrlässig herbeigeführten Verkehrs- bzw. Versicherungsunfall die Leistung entsprechend zu kürzen, d.h. zu quotieren.   Eine Quotierung kommt zum Beispiel dann in Betracht, wenn bei dem verursachten Unfall…