Ist die 3-wöchige Klagefrist auch bei Eigenkündigungen einzuhalten?

Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hatte sich vor kurzem mit einem interessanten Fall zu beschäftigen:   Im Regelfall gilt bei Kündigungen, die vom Arbeitgeber stammen, gemäß den §§ 4, 7 KSchG, dass der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen muss. Anderenfalls wäre die Kündigung wirksam. Gleichgültig, ob sie im Vorfeld rechtmäßig erging oder…