Ein Rohr oder das Klo ist verstopft und es kommt zu einem Rückstau: Ein Zimmer oder schlimmer, der ganze Keller läuft voll. Schnell in google „Rohrreinigung“ eingeben, die oberste google-Anzeige anklicken und man findet oft eine sehr schöne Homepage von unterschiedlichen Anbietern. die einen seriösen, schnellen und kostensparenden Eindruck vermitteln. Nach dem Anruf kommt ein Mitarbeiter, legt kurz die Kosten dar, die nun gar nicht mehr so niedrig sind, aber man muss das Wasser ja stoppen, also gibt man das OK, Der Mitarbeiter versucht die Rohrverstopfung zu beheben, schafft dies nicht (wie in diesem Fall) oder schafft es (wie bei anderen Fällen) und verlangt dann für eine Stunde Aufwand über 1.600,00 €.

In diesem Fall konnte am Amtsgericht Biberach erreicht werden, dass die gesamte Rechnungshöhe als Schadensersatz zurückverlangt werden kann.

Erst vor kurzem hat die Augsburger Allgemeine Zeitung über solche unseriöse Rohrreinigungsfirmen berichtet, die eine ganze Branche in Verruf bringen, indem sie viel zu hohe Rechnungen ausstellen.

Zum Vergleich in dem Bezirk Biberach an der Riß:

Ruft man ein seriöses und ortsansässiges Unternehmen zur Nachtzeit an, beträgt der Stundenlohn in etwa 140,00 €. Hinzukommt der Nachtzuschlag von 50% (auch ein Nachtzuschlag von bis zu 100 % kann zulässig sein)  pro Stunde und eine Anfahrtswegpauschale von etwa 40 €.

Nach obigem Beispiel hätte die Beauftragung nur etwa 250,00 € gekostet – und keine 1.600,00 €.

Solche unseriöse Unternehmen wollen das Geld sofort und auf einmal noch vor Ort haben – was sehr unüblich ist. Achten Sie darauf, dass Sie solch ein Unternehmen nicht kontaktieren, sondern suchen Sie sich ein ortsansässiges Rohrreinigungsunternehmen aus. Dies können Sie unter anderem daran erkennen, dass Sie keine 0800 Nummer anrufen müssen oder dass die Adresse im Impressum auch wirklich in Ihrer direkten Nähe ist.

Niemand kann Sie dazu zwingen, eine Rechnung sofort zu bezahlen. Seriöse Rohrreiniger verlangen nicht sogleich am Abend noch das Geld von Ihnen, sondern senden Ihnen eine Rechnung zu.

Haben Sie nun eine solche Rechnung bezahlt, können Sie die Kosten für die zu hohe Rechnung möglicherweise vollständig oder teilweise wieder zurückfordern.

Bei Nachtzuschlägen ist es so, dass diese nicht auf die Gesamtrechnung aufgeschlagen werden darf, sondern nur auf die lohnabhängigen Faktoren geschehen darf, die in den Wegkosten oder dem Stundensatz enthalten sind.

Weiterhin kann eine zu hohe Rechnung eine Form des Wuchers darstellen. Wucher kann dann vorliegen, wenn jemand durch Ausbeutung der Zwangslage/Unerfahrenheit/des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen (hier: dem Kunden)  sich oder einem Dritten für eine Leistung (Rohrreinigung) Vermögensvorteile versprechen oder gewährend lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis (ab dem doppelten Preis) zu der Leistung stehen.

Liegt Wucher vor, ist das Rechtsgeschäft unwirksam und die Rechnung kann deswegen ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Auch wenn der Mangel, also das verstopfte Rohr, nicht behoben wurde, darf die Firma Ihnen gegenüber keine Rechnung stellen. Ein Rohrreinigungsauftrag wird in der Regel als Werkvertrag angesehen, das heißt, dass Sie nur zu zahlen brauchen, wenn der Schaden behoben wurde. Auch Klauseln in den AGB helfen nichts, was das Landgericht München entschieden hat („Bei Abbruch der Arbeit berechnen wir den bis dahin entstandenen Aufwand gemäß Preisliste.“, Urteil vom 1.2.1990, Az. 7 O 13463/89).

Auch verwenden unseriöse Rohrreinigungsfirmen zu teure Geräte bzw. solche, die nicht für diese Arbeit benötigt hätten werden müssen. Dann dürfen diese Geräte auch nicht in Rechnung gestellt werden.

Zudem ist es häufig so, dass Rohrreinigungsmitarbeiter dann das Rohr freimachen wollen, sich aber die Arbeit bzw. die Spirale in laufenden Metern bezahlen lassen wollen. Dies ist ein beliebter Trick und kann dementsprechend auch zu Wucher führen. Diese Abrechnungsmethode kann zwar rechtmäßig sein, Sie sollten solch eine Methode jedoch nicht gelten lassen und intervenieren, bevor derjenige die Spirale einführt. Manchmal ist es auch so, dass die Rohrreinigungsfirma zu viele Meter berechnet.

Es ist gut, soweit es möglich ist, Vorsorge zu betreiben und vor einem solchen Unglücksfall (Rohrverstopfung) eine seriöse Nummer griffbereit zu haben, die man anrufen kann. Solche ortsansässigen Unternehmen können Ihnen auch im Vorfeld schon ihre Preise nennen, sodass Sie keine böse Überraschung erleben.

Sie können sich bei einem Schadensfall auch auf dem Bewertungsportal https://de.trustpilot.com/ einmal umsehen, ob Sie das Reinigungsunternehmen auch wirklich anrufen wollen, welches Sie im Internet gefunden haben und beauftragen möchten.

Sollten Sie die Rechnung bezahlt haben und hinterher erkennen, dass die ausgestellte Rechnung der Reinigungsfirma viel zu hoch war, können Sie alleine oder zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt Klage einreichen, um so auf diesem Wege bestenfalls Ihr Ihnen zustehendes Geld wieder zurückzubekommen.

Oliver Munz

Rechtsanwalt