Abmahnungen wegen File-Sharing oder weil man sich einen Film illegal angeschaut / heruntergeladen oder Musik angehört / downgeloadet hat, sind auch heute noch nicht selten.

Wenn Sie eine solche Abmahnung bekommen, heißt es erst einmal Ruhe bewahren. Der Brief von Abmahn-Kanzleien ist sehr scharf geschrieben und die Fristen sind sehr kurz gesetzt, sodass sich leicht der Gedanke aufdrängt, möglichst schnell die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben und das Geld zu überweisen.

Unterschreiben Sie am Besten erst einmal nichts und rufen Sie auch nicht persönlich in der Abmahn-Kanzlei an, denn leicht gibt man Informationen preis, mit welchen die Gegenseite gegen Sie arbeiten kann.

Die allermeisten Unterlassungserklärungen sind sehr oft viel zu weit gefasst, sodass Sie sich bei einer Unterschrift zu „zu viel“ verpflichten würden, was nur Nachteile hat. Weiterhin geben Sie ohne die Modifikation der Unterlassungserklärung durch einen Rechtsanwalt oftmals die Schuld mehr oder minder offen zu, was Sie nicht tun sollten.

Manchmal kann es zudem sein, dass Sie solch eine Unterlassungserklärung in dieser Form der Verantwortung gar nicht unterschreiben müssen, weil Sie vielleicht gar nicht selbst die Datei geshared haben, sondern dass es jemand aus Ihrer Familie war.

Sie sind zwar als Anschlussinhaber dazu verpflichtet, zu gewährleisten, dass niemand kopierte Datein auf FileSharing-Börsen anbietet, aber gänzlichst überwachen lässt sich dies natürlich nie. Wenn Sie ohne anwaltliche Überprüfung die Unterlassungserklärung einfach so unterschreiben, kann es sein, dass Sie sich für etwas verantwortlich zeigen, was Sie gar nicht gemacht haben. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen weiterhelfen und Sie darüber aufklären, ob Sie als direkter Verwantortlicher oder lediglich als Störer dafür haften. Sie müssen dabei auch auf niemanden mit dem Finger zeigen, aber es kann dann die Abmahnkosten, die Sie gegebenenfalls zu tragen haben, stark reduzieren.

Auf jeden Fall ist nach einer Abmahnung Eile geboten, denn die von der Abmahn-Kanzlei genannten Fristen sind unbedingt einzuhalten.

Ein Gang zum Anwalt schadet daher in diesem Fall nie. Vor allem ist es oftmals mögich, dass Sie trotz einer berechtigten Abmahnung mit der Hilfe des Rechtsanwalts insgesamt (also wenn man die Zahlung der Abmahngebühren und die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt zusammenrechnen würde) insgesamt weniger bezahlen müssen, als wenn Sie die Abmahnung insgesamt einfach so akzeptiert hätten.

 

Munz

Rechtsanwalt

 

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